deutsch  |  italiano
backecke.com
 
     Home Forum Anfrage Impressum Registrierung
   
Donnerstag, 21.11.2024  
 
 
 
Sie sind noch nicht eingeloggt.
NOCH HEUTE KOSTENLOS REGISTRIEREN!
und viele kostenlose Vorteile geniesen wie:
PDF senden, PDF Ansicht, Beiträge schreiben, Lieblingsrezepte, und vieles mehr. >> HIER ANMELDEN
 
 
Neu hier? hier kostenlos registrieren Passwort vergessen?
ANMELDEN: Speichern
Benutzername: Passwort:  
 
 
 
 
 
   REZEPTE
 
Brote
 
 
Dessert
 
 
Getränke
 
 
Grundrezepte
 
 
Hauptspeisen
 
 
Kekse
 
 
Kuchen
 
 
Muffini
 
 
Pizza- Beläge
 
 
Pralinen
 
 
Snacks
 
 
Süße Teilchen
 
 
Vorspeisen
 
   
Tipps und Tricks
 
 
 
User online
     
  Zur Zeit sind 137 User online.  
     
 
forum


Im FORUM
könnt Ihr nun direkt alle Fragen und Rezepte posten. Einfach einen Login erstellen und in weniger als 1 Minute kanns los gehen
PDF
Alle eingeloggten Benutzer können nun die Rezepte als PDF betrachten und per E-Mail an Freunde versenden.
 
 
 
Foren Übersicht » Kuchen » Kirschschnitten
Suche suchen >>
 
Neues Thema eröffnen Antwort erstellen Antwort erstellen
Autor  Nachricht
  Kuchen » Kirschschnitten
anni16
Anmeldedatum: 18.08.2007
 
Verfasst am: 18.08.2007 - 13:26     Titel: Kirschschnitten
Kirschschnitten


125 g Margarine
125 g Zucker
2 Eier
250 g Mehl
2 TL Backpulver
3 EL Milch
Rührteig bereiten und auf ein gefettetes Backblech streichen.

Mit 460 g abgetropften Kirschen belegen, backen bei 175 ca. 40 Min.

Belag:
1 Vanillepudding
1/2 l Milch
100 g Zucker
250 g Butter od. Margarine (ich nehme etwa die Hälfte)

Erkalteten Pudding in schaumig gerührtes Fett löffelweise einrühren. Creme
auf den Kirschkuchen streichen. Mit in Rum getränkten Butterkeksen belegen.
Kalt stellen und mit Schokoguss bestreichen.
Einen Tag kalt stellen.

   profil   PN
 
Neues Thema eröffnen Antwort erstellen Antwort erstellen


 
       
     
  Kochrezepte Backrezepte Muffinrezepte  
     
  Sämtliches Fotomaterial, Inhalte und Logos auf diesem Portal unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers verwendet werden.